Gastaufenthalt
im Wohnhaus
In unseren Einrichtungen finden Menschen mit einer vorrangig geistigen Behinderung vorübergehend einen Platz, wenn Eltern oder Pflegepersonen aus bestimmten Gründen die Pflege und Assistenz zeitweise nicht übernehmen können oder wenn die Menschen mit Teilhabebedarf eine Auszeit wünschen und deshalb zu Gast in der Wohneinrichtung sein wollen. Diese Plätze können während des gesamten Jahres für Erwachsene mit vorrangig geistiger Behinderung angefragt werden,
- wenn Angehörige in den Urlaub fahren möchten,
- wenn Angehörige ins Krankenhaus oder zur Kur müssen,
- wenn Notfallsituationen entstanden sind,
- oder wenn andere (persönliche) Gründe dafürsprechen.
Für die Dauer der Gastaufnahme wird Ihr Sohn, Ihre Tochter oder Ihr/e Angehörige/r von qualifizierten Mitarbeiter(inne)n unterstützt und kann an dem Freizeitprogramm der Einrichtung teilnehmen. In den Häusern der besonderen Wohnform ist 24 Stunden Personal anwesend.
Soweit Sie die Kosten nicht selbst tragen, kann eine Finanzierung im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) erfolgen, wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Darüber hinaus können Sie auch einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim überörtlichen Sozialhilfeträger LVR stellen. Der Tagessatz für den Wohnplatz und die Aufwendungen für Lebensmittel und Sachaufwendungen wird Ihnen als Eigenanteil in Rechnung gestellt. Die Kostenübernahme muss durch Sie vor Beginn des Gastaufenthalts geklärt sein.
Lebenshilfe Neuss
Hamtorwall 16
41460 Neuss
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Gastwohnen:
Anke Faustmann-Zuh
Tel.: (0 21 31) 3 69 18–35
Mobil: 0160 410 56 01
Fax: (0 21 31) 3 69 18–30
Mail: a.faustmann-zuh@lebenshilfe-neuss.de
Sie erreichen uns über die Telefonannahme der Verwaltung (02131) 3 69 18–0.
Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 15 Uhr und persönlich unter den oben genannten Durchwahlen.