Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)
Sie sind Schulabgänger oder haben nach Ihrer Ausbildung keinen Anschlussvertrag bekommen und haben das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet?
Dann wäre das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) eine sehr gute Alternative!
Das FSJ bietet jungen Männern und Frauen ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis zum vollendeten 27. Lebensjahr die Chance, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln, sich in sozialen und erzieherischen Berufen zu orientieren und das gesellschaftliche Leben aktiv mitzugestalten. Neben dem Umgang mit Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, gehören Selbsterfahrung und ‑reflexion sowie das Erlernen sozialer Kompetenzen zu den wesentlichen Merkmalen des FSJ. Im Übrigen bieten viele Hochschulen Studenten Vorteile, die ein FSJ absolviert haben und einen sozialen Beruf studieren möchten. Viele Fachhochschulen haben ein Bonussystem eingeführt, in dem sich mit dem FSJ wichtige Punkte sammeln lassen. Das FSJ kann in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen der Lebenshilfe Neuss geleistet werden:
Arbeits- und Aufgabenbereiche
- Offene Hilfen (Ambulant unterstützende Dienste, Freizeit, Sport)
- Schulbegleitung
- Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung
- Kindertageseinrichtungen / Familienzentren /Jugendzentrum
Voraussetzungen
- Vollendete Vollzeitschulpflicht
- Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Zeitspanne
- Das FSJ dauert in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahren.
Leistungen
- Auszahlung von Taschengeld und Verpflegungsgeld
- Urlaubsanspruch
- FSJ-Ausweis
- Soziale Absicherung durch Anmeldung in der Sozialversicherung
- Während der Zeit des FSJ besteht grundsätzlich Kindergeldanspruch (wenige Ausnahmen)
Qualifizierung
- Einführung in die Praxis
- Kontinuierliche personenbezogene und fachliche Beratung
- Fortbildungen, mindestens 25 Tage in 12 Monaten
Lebenshilfe Neuss gGmbH
Hamtorwall 16
41460 Neuss
Tel. (02131) 3 69 18–0
Fax (02131) 3 69 18–30
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Katharina Pfetzing (Teamleitung)
Telefon (02131) 3 69 18–23
Bettina Münzner-Spirres
Telefon (0 21 31) 3 69 18–28
Marion Poser
Telefon (0 21 31) 3 69 18–27
Gabriele Wilms
Telefon (0 21 31) 3 69 18–11
Sie erreichen uns über die Telefonannahme der Geschäftsstelle (02131) 3 69 18–0
Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 15 Uhr
und persönlich unter den oben genannten Durchwahlen.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)
»Der neue Freiwilligendienst ist eine Einladung an Menschen jeden Alters, sich für die Allgemeinheit zu engagieren. Davon profitieren nicht nur wir alle, sondern auch die Freiwilligen selbst.«
Kristina Schröder (ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Der BFD bietet Menschen jeden Alters ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht die Chance, sich in sozialen und erzieherischen Berufen zu orientieren und das gesellschaftliche Leben aktiv mit zu gestalten. Neben dem Umgang mit Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, gehören Selbsterfahrung und ‑reflexion sowie das Erlernen sozialer Kompetenzen zu den wesentlichen Merkmalen des BFD. Im Übrigen ist es für Studenten an Hochschulen vorteilhaft, wenn sie den Bundesfreiwilligendienst absolviert haben.
Der BFD kann in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen der Lebenshilfe Neuss geleistet werden:
Arbeits- und Aufgabenbereiche
- Offene Hilfen (Ambulant unterstützende Dienste, Freizeit, Sport)
- Schulbegleitung
- Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung
- Kindertageseinrichtungen / Familienzentren /Jugendzentrum
Voraussetzungen
- Vollendete Vollzeitschulpflicht (ohne Altersgrenze nach oben)
- Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Zeitspanne
- Der BFD dauert in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahren.
- Grundsätzlich wird der BFD in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) geleistet, jedoch ist eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden für Freiwillige ab 27 Jahren möglich.
Leistungen:
- Auszahlung von Taschengeld und Verpflegungsgeld
- Mindestens 26 Tage Urlaubsanspruch
- BFD-Ausweis
- Soziale Absicherung durch Anmeldung in der Sozialversicherung
- Kindergeldanspruch (besteht nicht in allen Fällen)
Qualifizierung
- Einführung in die Praxis
- Kontinuierliche personenbezogene und fachliche Beratung
- Fortbildungen, mindestens 25 Tage in 12 Monaten