Gastaufenthalt

im Wohnhaus

In unse­ren Ein­rich­tun­gen fin­den Men­schen mit einer vor­ran­gig geis­ti­gen Behin­de­rung vor­über­ge­hend einen Platz, wenn Eltern oder Pfle­ge­per­so­nen aus bestimm­ten Grün­den die Pfle­ge und Assis­tenz zeit­wei­se nicht über­neh­men kön­nen oder wenn die Men­schen mit Teil­ha­be­be­darf eine Aus­zeit wün­schen und des­halb zu Gast in der Wohn­ein­rich­tung sein wol­len. Die­se Plät­ze kön­nen wäh­rend des gesam­ten Jah­res für Erwach­se­ne mit vor­ran­gig geis­ti­ger Behin­de­rung ange­fragt wer­den,

  • wenn Ange­hö­ri­ge in den Urlaub fah­ren möch­ten,
  • wenn Ange­hö­ri­ge ins Kran­ken­haus oder zur Kur müs­sen,
  • wenn Not­fall­si­tua­tio­nen ent­stan­den sind,
  • oder wenn ande­re (per­sön­li­che) Grün­de dafür­spre­chen.

Für die Dau­er der Gast­auf­nah­me wird Ihr Sohn, Ihre Toch­ter oder Ihr/e Angehörige/r von qua­li­fi­zier­ten Mitarbeiter(inne)n unter­stützt und kann an dem Frei­zeit­pro­gramm der Ein­rich­tung teil­neh­men. In den Häu­sern der beson­de­ren Wohn­form ist 24 Stun­den Per­so­nal anwe­send.

Soweit Sie die Kos­ten nicht selbst tra­gen, kann eine Finan­zie­rung im Rah­men der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge (§ 39 SGB XI) erfol­gen, wenn Sie Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung erhal­ten. Dar­über hin­aus kön­nen Sie auch einen Antrag auf Ein­glie­de­rungs­hil­fe beim über­ört­li­chen Sozi­al­hil­fe­trä­ger LVR stel­len. Der Tages­satz für den Wohn­platz und die Auf­wen­dun­gen für Lebens­mit­tel und Sach­auf­wen­dun­gen wird Ihnen als Eigen­an­teil in Rech­nung gestellt.  Die Kos­ten­über­nah­me muss durch Sie vor Beginn des Gast­auf­ent­halts geklärt sein.

Lebens­hil­fe Neuss
Ham­tor­wall 16
41460 Neuss

Ihre Ansprech­part­ne­rin zum The­ma Gast­woh­nen:
Anke Faustmann-Zuh
Tel.: (0 21 31) 3 69 18–35
Mobil: 0160 410 56 01
Fax: (0 21 31) 3 69 18–30
Mail: a.faustmann-zuh@lebenshilfe-neuss.de

Sie errei­chen uns über die Tele­fon­an­nah­me der Ver­wal­tung (02131) 3 69 18–0.
Mon­tag bis Don­ners­tag von 8 bis 17 Uhr sowie am Frei­tag von 8 bis 15 Uhr und per­sön­lich unter den oben genann­ten Durch­wah­len.

Wenn Sie uns per Bus oder Bahn errei­chen möch­ten, kli­cken Sie zur Fahr­plan­aus­kunft auf das
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Fahr­plan­aus­kunft
Ver­kehrs­ver­bund Rhein-Ruhr