Persönliches Budget
Was ist das?

Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 gibt es nunmehr einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Mit einem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. In der Regel erhalten sie eine Geldleistung, in begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.
Die Sachleistung ist die bekannte Art von Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung. Hierbei erhält der Betroffene kein Geld. Das Geld geht vielmehr direkt an die Einrichtungen oder Dienste, die den behinderten Menschen betreuen. Durch die neuen Gesetze haben Menschen die Wahl, ob sie die Sachleistung oder lieber ein Persönliches Budget in Anspruch nehmen wollen. Die Sachleistung gibt es also weiterhin; sie wird durch das Persönliche Budget nicht abgeschafft. Es ist auch möglich, dass behinderte Menschen gleichzeitig Sachleistungen und ein Persönliches Budget für verschiedene Hilfen erhalten können. Beispiel: die Sachleistung (Monatskosten) für die Arbeit in einer Werkstatt und zusätzlich ein Persönliches Budget für die Assistenz beim Wohnen.
Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen. Mit dem Persönlichen Budget werden sie zu Käufern, Kunden und manchmal auch zu Arbeitgebern.
Als Persönliches Budget können sämtliche Leistungen zur Teilhabe in Anspruch genommen werden. Es eignet sich zum Beispiel für Leistungen wie: Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, für betreutes Wohnen, Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe, Krankenkassenleistungen, Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern usw.
Das Persönliche Budget beinhaltet auch Risiken. Daraus resultieren Sorgen und Ängste bei den Anspruchsberechtigten. So befürchten manche Menschen mit Behinderung, dass ihnen mit dem Persönlichen Budget bisher gezahlte Leistungsansprüche gekürzt würden oder dass sie mit der Verwaltung ihres Persönlichen Budgets überfordert seien. Auch bestehen Ängste, dass die Qualität der Teilhabeleistungen bei der Leistungsform des Persönlichen Budgets nicht gesichert sei. Hinzu kommt die Furcht, ohne bisher bekannte Bezugspersonen die Anforderungen des Alltags bewältigen zu müssen. Darüber hinaus fehlt es bei einigen Leistungsträgern und Leistungserbringern noch an grundsätzlichem Wissen und Informationen zum Persönlichen Budget. Dennoch kann im Einzelfall das persönliche Budget gewünscht und sinnvoll sein.
Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auf
- der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und
- der Homepage des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR – Soziales).
Das Kompetenzzentrum »Persönliches Budget« wird vom Gesamtverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes betrieben und ist erreichbar mit einer umfassenden Informationssammlung unter www.der-paritaetische.de/startseite oder unter www.budgetaktiv.de .
In Leichter Sprache finden Sie weitere Informationen auf der Seite der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Lebenshilfe Neuss
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