Großer kreisweiter Verbund begründet – Angebot der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung-EUTB“ soll gemeinschaftlich erbracht werden
„Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB“ – ein sperriger Begriff für eine gute Sache. Dahinter verbirgt sich der Auftrag aus dem im Dezember verabschiedeten Bundesteilhabegesetz, ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zu schaffen. Menschen, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind sowie ihre Angehörigen sollen künftig eine vom Bund finanzierte Beratung erhalten, um einen Überblick über Hilfeangebote und die dafür richtigen Ansprechpartner zu bekommen. Besonders im Mittelpunkt soll dabei die Unterstützung von Betroffenen durch Betroffene sowie die Einbindung der Selbsthilfe stehen.
In Rekordzeit zusammengeschlossen
Dies berücksichtigend haben sich in Rekordzeit neun Organisationen: die Lebenshilfe Neuss gGmbH, die Leben und Wohnen Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gGmbH, die St. Augustinus-Behindertenhilfe gGmbH, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirchengemeinden in Neuss e.V., das Diakonische Werk Evangelischer Kirchengemeinden im Rhein-Kreis Neuss e.V., die CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH, der Paritätische Wohlfahrtsverband, Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss, der Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. sowie der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Neuss zusammengeschlossen, um in einer bisher im Rhein-Kreis Neuss einmaligen Zusammenarbeit ein gemeinschaftliches Projekt zu starten.
In weniger als zwei Monaten ist es gelungen, einen Kooperationsvertrag zu entwickeln und das komplexe Antragsverfahren vorzubereiten. Die Unterzeichner blicken auf anstrengende, aber spannende und sehr kooperative Wochen zurück.
Der Rhein-Kreis Neuss gibt moralische Unterstützung mit auf den Weg nach Berlin. Bundes- und Landtagsabgeordnete wurden ebenfalls gebeten, das Projekt zu unterstützen. Nun bleibe nicht mehr als ab-zuwarten, so die Unterzeichner. Eine vom Bund beauftragte Beratungsgesellschaft sichtet die Anträge ehe der Zuschlag erfolgt. Starten soll das Projekt im Januar 2018. Zunächst ist es auf drei Jahre begrenzt.