Lernen auf Distanz hat in Corona-Zeiten hohe Relevanz. Die Erhaltung der Chancengleichheit ebenso. Gut zu wissen hierbei: Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen erkannte 2020 vom Grundsatz her die Kosten für ein internetfähiges Tablet als unabweisbaren Mehrbedarf an. Diese überstiegen die im Regelbedarf vorgesehenen Ausgaben für Bildung deutlich. Der Wegfall des normalen Präsenzunterrichts mache die Anschaffung für den pandemiebedingten Schulunterricht erforderlich.