Ab dem 9. Mai sind gemäß der Verordnung des Landes wieder Besuche in unseren Wohnhäusern erlaubt. Wir freuen uns, dass damit eine lange Phase der Beschränkung langsam endet. Die zu beachtenden Auflagen sind hoch, aber die Lebenshilfe bereitet sich gut vor.
Damit Betreute, Angehörige, Mitarbeiter/-innen und auch Besucher/-innen gesund bleiben, sind einige Regelungen bei der Umsetzung der Lockerungen notwendig:
- Aktuell müssen sich Besucher/-innen im Vorfeld telefonisch in der Einrichtung anmelden – aus logistischen Gründen werden Zeiten vergeben.
- Grundsätzlich dürfen pro Bewohner/-in maximal zwei Besucher/-innen für höchstens eine Stunde empfangen werden.
- Für Besucher/-innen gilt die Maskenpflicht.
Eine Übersicht der gesamten Regelungen der Lebenshilfe Neuss finden Sie hier.
Die gesamte aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaSchVO, bereinigte Fassung, Inkrafttreten: 7.Mai 2020) gibt es hier.