Während das Betretungsverbot für KiTas zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert wurde, werden zugleich die Ausnahmeregelungen stufenweise ab dem 23. April erweitert. So kommen auch in NRW Tätigkeitsbereiche hinzu, unter denen Eltern als Schlüsselperson ihre Kinder betreuen lassen können. Nähere Infos hierüber vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalenunter unter: https://lebenshilfe-neuss.de/wp-content/uploads/2020/04/200419-Offizielle-Information-Land-NRW-Betretungsverbot_mkffi.nrw_.pdf