Wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderung ->

Ber­lin. „In den Son­die­rungs­ge­sprä­chen kamen Men­schen mit Behin­de­rung nicht vor, jetzt sind wich­ti­ge Anlie­gen ange­spro­chen“, bewer­tet Ulla Schmidt, MdB und Bun­des­vor­sit­zen­de der Lebens­hil­fe, den Ent­wurf vom 7. Febru­ar zum Koali­ti­ons­ver­trag zwi­schen Uni­on und SPD. „In vie­len Lebens­be­rei­chen wer­den jetzt zum Bei­spiel Zie­le für mehr Bar­rie­re­frei­heit for­mu­liert, eine grund­le­gen­de Vor­aus­set­zung für unge­hin­der­te Teil­ha­be.“

Der Aus­schluss vom Wahl­recht für behin­der­te Men­schen mit einer Betreu­ung in allen Ange­le­gen­hei­ten soll end­lich abge­schafft wer­den. Dafür hat sich die Lebens­hil­fe seit Jah­ren mit aller Kraft ein­ge­setzt. Auch die Reform des Betreu­ungs­rechts mit Erhö­hung der Ver­gü­tung ist seit lan­gem eine wich­ti­ge For­de­rung der Lebens­hil­fe: Nur so kann die Selbst­be­stim­mung von Men­schen mit Behin­de­rung wirk­sam unter­stützt wer­den.

Ein Fort­schritt für Fami­li­en mit behin­der­ten Ange­hö­ri­gen ist die in der Pfle­ge­ver­si­che­rung vor­ge­se­he­ne Ein­füh­rung eines jähr­li­chen Ent­las­tungs­be­tra­ges. Eine drin­gen­de For­de­rung der Lebens­hil­fe zur Pfle­ge­ver­si­che­rung wird jedoch nur unzu­rei­chend ange­spro­chen: „Die Ungleich­be­hand­lung von Ver­si­cher­ten, die in Ein­rich­tun­gen der Behin­der­ten­hil­fe leben, muss end­lich abge­stellt wer­den”, so die Vor­sit­zen­de Ulla Schmidt. „Sie erhal­ten statt der übli­chen Pfle­ge­leis­tun­gen nur eine gering­fü­gi­ge Pau­scha­le unab­hän­gig vom Pfle­ge­grad – obwohl sie genau­so ihre Bei­trä­ge zah­len wie ande­re Ver­si­cher­te auch.“

Die teil­wei­se Auf­he­bung des Koope­ra­ti­ons­ver­bo­tes bei der Bil­dung macht es mög­lich, dass sich der Bund nun auch mit einem Inves­ti­ti­ons­pro­gramm für bar­rie­re­freie Schul­bau­ten betei­ligt. Dies begrüßt die Lebens­hil­fe als wich­ti­gen Schritt auf dem Weg zur inklu­si­ven Bil­dung.

Eine zen­tra­le For­de­rung der Lebens­hil­fe ist, Men­schen mit hohem Unter­stüt­zungs­be­darf immer mit­zu­den­ken. „Men­schen mit schwe­rer Behin­de­rung dür­fen Ver­bes­se­run­gen bei der Teil­ha­be nicht vor­ent­hal­ten wer­den.  Hier müs­sen wir im Ver­lauf der Legis­la­tur wach­sam sein”, betont Ulla Schmidt.