Gut 70 Inter­es­sier­te folg­ten am 4. April der Ein­la­dung der Lebens­hil­fe Neuss, um sich über die nächs­te Reform­stu­fe des Bun­des­teil­ha­be­ge­set­zes infor­mie­ren zu las­sen. Die ab 1. Janu­ar 2020 in Kraft tre­ten­den Ände­run­gen haben für Men­schen mit Behin­de­run­gen in Wohn­häu­sern und aus­ge­la­ger­ten Wohn­grup­pen, deren Ange­hö­ri­ge und gesetz­li­che Betreu­er ganz beson­de­re Aus­wir­kun­gen. Erst­ma­lig wer­den exis­tenz­si­chern­de Leis­tun­gen von Fach­leis­tun­gen getrennt. Die Auf­ga­ben des Land­schafts­ver­ban­des ändern sich, er ist Trä­ger der Ein­glie­de­rungs­hil­fe. Für Fra­gen der Grund­si­che­rung und der Kos­ten der Unter­kunft sind zukünf­tig die Sozi­al­äm­ter aus Stadt und Kreis zustän­dig.

Refe­rent RA Klaus Esser aus Köln infor­mier­te umfas­send und anschau­lich über die Neu­hei­ten in der Abwick­lung sowie den gesetz­li­chen Hin­ter­grund und beant­wor­te­te dabei zahl­rei­che Fra­gen der Zuhörer/-innen. Vie­len Betrof­fe­nen ist noch unklar, wel­che Anträ­ge künf­tig bei wel­chem Amt zu stel­len und wel­che Unter­la­gen dafür vor­zu­be­rei­ten sind. Die Lebens­hil­fe Neuss ist des­halb dar­auf ein­ge­stellt, in den kom­men­den Mona­ten zahl­rei­che Bera­tungs­ge­sprä­che zu füh­ren und das neue Ver­fah­ren vor­zu­be­rei­ten. Eben­so sind die Sozi­al­äm­ter im Gespräch mit dem Land­schafts­ver­band, um die Umstel­lung so ein­fach wie mög­lich zu gestal­ten.

Vie­le der Bewohner/-innen leben schon jahr­zehn­te­lang bei der Lebens­hil­fe. Gegen­wär­tig sehen die Betei­lig­ten eher mit Sor­ge den ver­än­der­ten und erhöh­ten admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand. Die eigent­li­che Inten­ti­on des Bun­des­teil­ha­be­ge­set­zes, die Per­so­nen­zen­trie­rung zu errei­chen, droht dabei gele­gent­lich aus dem Blick zu gera­ten. Jedoch besteht genau dar­in die Absicht des Gesetz­ge­bers. Gemeint ist damit der Para­dig­men­wech­sel von der Für­sor­ge zur Teil­ha­be. Zen­tra­ler Bestand­teil ist dabei die Selbst­be­stim­mung jedes Ein­zel­nen. Ziel­set­zun­gen, die die Lebens­hil­fe Neuss in jeder Hin­sicht unter­stützt und die selbst­ver­ständ­li­cher Bestand­teil ihres Leit­bil­des sind.

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