Gut 70 Interessierte folgten am 4. April der Einladung der Lebenshilfe Neuss, um sich über die nächste Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes informieren zu lassen. Die ab 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen haben für Menschen mit Behinderungen in Wohnhäusern und ausgelagerten Wohngruppen, deren Angehörige und gesetzliche Betreuer ganz besondere Auswirkungen. Erstmalig werden existenzsichernde Leistungen von Fachleistungen getrennt. Die Aufgaben des Landschaftsverbandes ändern sich, er ist Träger der Eingliederungshilfe. Für Fragen der Grundsicherung und der Kosten der Unterkunft sind zukünftig die Sozialämter aus Stadt und Kreis zuständig.
Referent RA Klaus Esser aus Köln informierte umfassend und anschaulich über die Neuheiten in der Abwicklung sowie den gesetzlichen Hintergrund und beantwortete dabei zahlreiche Fragen der Zuhörer/-innen. Vielen Betroffenen ist noch unklar, welche Anträge künftig bei welchem Amt zu stellen und welche Unterlagen dafür vorzubereiten sind. Die Lebenshilfe Neuss ist deshalb darauf eingestellt, in den kommenden Monaten zahlreiche Beratungsgespräche zu führen und das neue Verfahren vorzubereiten. Ebenso sind die Sozialämter im Gespräch mit dem Landschaftsverband, um die Umstellung so einfach wie möglich zu gestalten.
Viele der Bewohner/-innen leben schon jahrzehntelang bei der Lebenshilfe. Gegenwärtig sehen die Beteiligten eher mit Sorge den veränderten und erhöhten administrativen Aufwand. Die eigentliche Intention des Bundesteilhabegesetzes, die Personenzentrierung zu erreichen, droht dabei gelegentlich aus dem Blick zu geraten. Jedoch besteht genau darin die Absicht des Gesetzgebers. Gemeint ist damit der Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe. Zentraler Bestandteil ist dabei die Selbstbestimmung jedes Einzelnen. Zielsetzungen, die die Lebenshilfe Neuss in jeder Hinsicht unterstützt und die selbstverständlicher Bestandteil ihres Leitbildes sind.
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