Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ändert vie­le alte Regeln und Geset­ze.

Men­schen mit Behin­de­rung und ihre Fami­li­en dür­fen jetzt zum Bei­spiel mehr Geld spa­ren.

Die Lebens­hil­fe fin­det das gut.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ändert zum Bei­spiel die Eingliederungs-Hilfe.
Vie­le Men­schen mit Behin­de­rung bekom­men Eingliederungs-Hilfe.
Damit sie wegen ihrer Behin­de­rung kei­ne Nach­tei­le haben.
Oder damit die Nach­tei­le schnell abge­schafft wer­den.
Eingliederungs-Hilfe gibt es zum Bei­spiel:

  • bei der Arbeit
  • beim Woh­nen

Vie­le Men­schen mit Behin­de­rung bekom­men auch Grund-Sicherung.
Grund-Sicherung bekom­men Men­schen, die nicht auf dem 1. Arbeits-Markt arbei­ten kön­nen.
Zum Bei­spiel Men­schen, die in einer Werk­statt arbei­ten.

Mehr zum The­ma fin­den Sie auf der Sei­te der Bun­des­ver­ei­ni­gung Lebens­hil­fe (in Leich­ter Spra­che)