Gro­ßer kreis­wei­ter Ver­bund begrün­det – Ange­bot der „Ergän­zen­den unab­hän­gi­gen Teilhabeberatung-EUTB“ soll gemein­schaft­lich erbracht wer­den

„Ergän­zen­de unab­hän­gi­ge Teil­ha­be­be­ra­tung – EUTB“ – ein sper­ri­ger Begriff für eine gute Sache. Dahin­ter ver­birgt sich der Auf­trag aus dem im Dezem­ber ver­ab­schie­de­ten Bun­des­teil­ha­be­ge­setz, ein nied­rig­schwel­li­ges Bera­tungs­an­ge­bot zu schaf­fen. Men­schen, die eine Behin­de­rung haben oder davon bedroht sind sowie ihre Ange­hö­ri­gen sol­len künf­tig eine vom Bund finan­zier­te Bera­tung erhal­ten, um einen Über­blick über Hil­fe­an­ge­bo­te und die dafür rich­ti­gen Ansprech­part­ner zu bekom­men. Beson­ders im Mit­tel­punkt soll dabei die Unter­stüt­zung von Betrof­fe­nen durch Betrof­fe­ne sowie die Ein­bin­dung der Selbst­hil­fe ste­hen.

In Rekordzeit zusammengeschlossen

Dies berück­sich­ti­gend haben sich in Rekord­zeit neun Orga­ni­sa­tio­nen: die Lebens­hil­fe Neuss gGmbH, die Leben und Woh­nen Lebens­hil­fe Rhein-Kreis Neuss gGmbH, die St. Augustinus-Behindertenhilfe gGmbH, das Dia­ko­ni­sche Werk der Evan­ge­li­schen Kir­chen­ge­mein­den in Neuss e.V., das Dia­ko­ni­sche Werk Evan­ge­li­scher Kir­chen­ge­mein­den im Rhein-Kreis Neuss e.V., die Carit­as­So­zi­al­diens­te Rhein-Kreis Neuss GmbH, der Pari­tä­ti­sche Wohl­fahrts­ver­band, Kreis­grup­pe Rhein-Kreis Neuss, der Sozi­al­dienst Katho­li­scher Män­ner Neuss e.V. sowie der Sozi­al­dienst katho­li­scher Frau­en e.V. Neuss zusam­men­ge­schlos­sen, um in einer bis­her im Rhein-Kreis Neuss ein­ma­li­gen Zusam­men­ar­beit ein gemein­schaft­li­ches Pro­jekt zu star­ten.

In weni­ger als zwei Mona­ten ist es gelun­gen, einen Koope­ra­ti­ons­ver­trag zu ent­wi­ckeln und das kom­ple­xe Antrags­ver­fah­ren vor­zu­be­rei­ten. Die Unter­zeich­ner bli­cken auf anstren­gen­de, aber span­nen­de und sehr koope­ra­ti­ve Wochen zurück.

Der Rhein-Kreis Neuss gibt mora­li­sche Unter­stüt­zung mit auf den Weg nach Ber­lin. Bundes- und Land­tags­ab­ge­ord­ne­te wur­den eben­falls gebe­ten, das Pro­jekt zu unter­stüt­zen. Nun blei­be nicht mehr als ab-zuwarten, so die Unter­zeich­ner. Eine vom Bund beauf­trag­te Bera­tungs­ge­sell­schaft sich­tet die Anträ­ge ehe der Zuschlag erfolgt. Star­ten soll das Pro­jekt im Janu­ar 2018. Zunächst ist es auf drei Jah­re begrenzt.