Ler­nen auf Distanz hat in Corona-Zeiten hohe Rele­vanz. Die Erhal­tung der Chan­cen­gleich­heit eben­so. Gut zu wis­sen hier­bei: Das Lan­des­so­zi­al­ge­richt (LSG) Nordrhein-Westfalen erkann­te 2020 vom Grund­satz her die Kos­ten für ein inter­net­fä­hi­ges Tablet als unab­weis­ba­ren Mehr­be­darf an. Die­se über­stie­gen die im Regel­be­darf vor­ge­se­he­nen Aus­ga­ben für Bil­dung deut­lich. Der Weg­fall des nor­ma­len Prä­senz­un­ter­richts mache die Anschaf­fung für den pan­de­mie­be­ding­ten Schul­un­ter­richt erfor­der­lich.

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