Mehr als 90 Teilnehmer/-innen ver­folg­ten am Don­ners­tag, den 23.03.201, von 18 bis 20 Uhr, in der Schu­le am Nord­park die Lebenshilfe-Informationsveranstaltung zum neu­en Bun­des­teil­ha­be­ge­setz.

Das neue BTHG zieht wesent­li­che Ver­än­de­run­gen mit sich. So wird es bei­spiels­wei­se einen deut­lich erhöh­ten Ver­mö­gens­frei­be­trag und eine Ver­bes­se­rung bei der Anrech-
nung von eige­nem Erwerbs­ein­kom­men geben. Die Ver­an­stal­tung ver­schaff­te
Ver­ständ­nis über die Neue­run­gen und die mit dem Gesetz ver­bun­de­nen Her­aus­for­de­run­gen.

In sei­nem Vor­trag gab Chris­toph Esser, Jurist der Lebens­hil­fe NRW, den
Teilnehmer(inne)n einen Über­blick zu den Inhal­ten des BTHGs.